top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ELF-Trading e.U.
für Prime Fit Guntramsdorf

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mitgliedschaften (Benützungsberechtigungen) des (lizensierten) Prime Fit-Clubs ELF-Trading e.U. (Prime Fit), soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Prime Fit ist eine eingetragene Marke mit Nutzungsrechten für den Clubbetreiber/-standort.


1.2. Personenbezogene Daten (siehe auch Datenschutz)
ELF-Trading e.U. (Prime Fit) verarbeitet und nutzt freiwillig zur Verfügung gestellte notwendige personenbezogene Daten des Mitglieds anhand des Mitgliedschaftsformulars (einschließlich seines Fotos) zur Legitimation und kommunikativen Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung.


1.3. Videokameraüberwachung
ELF-Trading e.U. (Prime Fit) überwacht präventiv seine Clubs teilweise mit Videokameras im Eingangs- und Trainingsbereich und speichert nur einzelfallbezogen die Aufnahmen (ansonsten laufende Überschreibung), soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Dies wird durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.


1.4. Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft und das Training nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Keine Mitgliedschaft ist vor Vollendung des 14. Lebensjahres möglich.


2. NUTZUNG DES CLUBS


2.1. Zutritt nur mit ELF-Trading e.U. (Prime Fit) -Transponder
Das Mitglied erhält Zutritt zum Club mittels einem einmalig kostenfrei zur Verfügung gestellten elektronischen ELF-Trading e.U. (Prime Fit) -Transponders. Der mitzuführende ELF-Trading e.U. (Prime Fit) -Transponder berechtigt das Mitglied zum selbstständigen Zutritt in den Club und dieses mietet/nutzt eigenverantwortlich die zur Verfügung gestellten Fitnessgeräte innerhalb der Öffnungszeiten während der vereinbarten Laufzeit der Mitgliedschaft.



2.2. Hausordnung
Die Erklärung und Zustimmung zu einer verbindlichen und ausgehängten Hausordnung wurde durch die Mitglieder erteilt. Diese enthält insbesondere Regelungen zur Nutzung, Hygiene und Aufenthalt und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Bei Änderungen werden Mitglieder einbezogen.

2.3. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Clubs, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen ist Folge zu leisten.

2.4. Verstoß gegen die Hausordnung
Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen diese Bestimmung ist ELF-Trading e.U. (Prime Fit) berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, temporär ruhend zu stellen und/oder im Einzelfall angemessenen Schadenersatz geltend zu machen.


2.5. Nutzung / Körperliche Ertüchtigung
ELF-Trading e.U. (Prime Fit) empfiehlt vor dem erstmaligen Training bzw. auch während dem laufenden Training eine geeignete Person (Trainer, etc.) in Anspruch zu nehmen, um sich Gewissheit über die Trainingsausführung und die Funktionsweise der Geräte zu verschaffen sowie die körperliche Fitness regelmäßig (ärztlich) untersuchen zu lassen.



3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS


3.1. Mitgliedschaft und Umgang mit dem Prime Fit -Transponder
Die Mitgliedschaft bei Prime Fit ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist dahingehend nicht berechtigt und ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der ELF-Trading e.U. (Prime Fit) -Transponder zu sorgen. Einen Verlust der ELF-Trading e.U. (Prime Fit) -Transponder hat das Mitglied unverzüglich im Club zu melden.

3.2. Verbot der Weitergabe der ELF-Trading e.U. (Prime Fit) -Transponder oder Einlass Dritter
Das Mitglied ist verpflichtet, die ELF-Trading e.U. (Prime Fit) -Transponder ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen oder Dritten sonst irgendwie Zutritt in den Club zu ermöglichen. Im Fall eines Verstoßes, sohin nicht bei unverschuldetem Verlust, gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15,00€ pro nachweisbaren Verstoß.


3.3. Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung der bei Vertragsabschluss eingebrachten Daten unverzüglich an ELF-Trading e.U. (Prime Fit) mitzuteilen.

 
3.4. Nutzung der Spinde
Die von ELF-Trading e.U. (Prime Fit) zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Club genutzt werden. ELF-Trading e.U. (Prime Fit) ist berechtigt darüber hinaus belegte Spinde mit Betriebsschluss zu öffnen und den Inhalt zu verwahren.

 
3.5. Nutzung der Kundenparkplätze
Von ELF-Trading e.U. (Prime Fit) zur Verfügung gestellte Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Club genutzt werden.


4. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG

4.1. Fälligkeit der monatlichen Beiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten oder Fünfzehnten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit dem Clubbeitrag und etwaiger Pauschalgebühr am Tag des Zustandekommens des Vertrages bzw. mit der ersten Abbuchung fällig.



4.2. Preisanpassungsrecht / Indexklausel
ELF-Trading e.U. (Prime Fit) kann das Preisanpassungsrecht, ungeachtet Umsatzsteueränderungen, immer ausgehend vom bei Vertragsabschluss vereinbarten Beitrag, jährlich und immer nach Verstreichen von 12 Monaten durch Erklärung in Textform ausüben. Alle Beträge verstehen sich als Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer, sind wertgesichert und unterliegen Indexanpassungen (VPI). Dies betrifft auch mögliche Senkungen. Die Preisänderung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam und ist für das Mitglied verpflichtend.



4.3. Kosten bei Rückbuchung
Das Mitglied ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist und/oder nicht gesperrt ist bzw. stillschweigend geändert wurde. Ist eine Abbuchung nicht möglich und vom Mitglied zu verantworten, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten auch vom Mitglied zu tragen.


4.4. Zusätzliche Kosten
Im Mitgliedsbeitrag ist das ausschließliche Training, die Verwendung der Duschen und Sanitärbereiche, die kostenfreien Getränkebar sowie die Kundenparkplätze enthalten. Entgelte für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen [Solarium, Personal Coaching, Trainingsutensilien, Getränke und mehr, wenn nicht durch die Premiummitgliedschaft ausdrücklich enthalten] sind nicht enthalten. Diese werden gesondert berechnet.


4.5. Zahlungsverzug
Mit der ersten offenen Forderung wird der Zutrittschip systembedingt automatisch gesperrt. Befindet sich das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung seiner Beiträge in Verzug, so wird ELF-Trading e.U. (Prime Fit) das gebührenpflichtige Mahn– bzw. Inkassoverfahren einleiten. Bei Verstreichen von gesetzten Nachfristen werden die gesamten Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig gestellt. ELF-Trading e.U. (Prime Fit) ist weiters berechtigt, den Vertrag im Einzelfall außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.


4.6. Verzugskosten
ELF-Trading e.U. (Prime Fit) behält sich das Recht vor, dem Mitglied bei schuldhaftem Verzug Verzugskosten in Höhe von 4% in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.


5. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG


5.1. Vertragsdauer
Mitgliedschaft: PRIME.Fit
Grundsätzlich gilt: sämtliche Mitgliedschaften werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit (12 Monate) ist eine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten mit dem wirkungszeitpunkt des Monats ersten möglich.

Mitgliedschaft: PRIME.Flex
Grundsätzlich gilt: sämtliche Mitgliedschaften werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit (3 Monate) ist eine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 1 Monaten mit dem wirkungszeitpunkt des Monats ersten möglich.


5.2. Kündigung

Generell gilt, dass Mitgliedschaften erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit (Laufzeitende) gekündigt werden können. Das Kündigungsrecht kann bereits mit dem ersten Tag der Mitgliedschaftsvereinbarung ausgeübt werden. Es gibt allgemein keine Wartefristen, um eine längere Vertragsdauer zu verhindern.

Alle Mitgliedschaften müssen spätestens im Vormonat (1 Monatsfrist), also ein Monat vor Beendigung der jeweiligen (Mindest-)Laufzeit, gekündigt werden. Kündigung hat immer in Textform zu erfolgen.


5.3. Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten

Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten des Mitglieds, werden dem Mitglied, wenn nicht anders vereinbart als Trainingszeit an die Gesamtlaufzeit der Mitgliedschaft gutgeschrieben. Hierzu willigte das Mitglied gesondert ein. Eine gegebenenfalls notwendige Vorlage eines schriftlichen Nachweises (ärztliches Attest) ist ELF-Trading e.U. (ELF-Trading e.U.) mindestens drei Werktage nach dem Beginn der Ausfallzeit bekanntzugeben. Es werden grundsätzlich immer volle Monate ab/nach Bekanntgabe herangezogen und nicht rückwirkend angerechnet. Während der Nachholung der versäumten Zeit gewährt ELF-Trading e.U. (Prime Fit) dem Mitglied die gleichen Rechte wie zur Vertragslaufzeit. Die Anzahl der Pausenmonate wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Eine Bearbeitungsgebühr beträgt nur im Bedarfsfall 5,-€.


5.3.1. Temporäre Ausfallszeiten/ behördliche Schließungen aus epidemiologischen Gründen (Covid-19)

Bei Ausfallzeiten des Leistungsbereichs der ELF-Trading e.U. hervorgerufen durch behördliche Schließungen und/oder aus epidemiologischen Gründen, steht dem Mitglied eine Refundierung im Leistungsausmaß zu. Das Mitglied kann nach freiem Willen die Refundierung per Überweisung (entgeltlich) oder die Refundierung als Freimonate im gleichen Wert (unentgeltlich) wählen.

Des Weiteren steht es dem Mitglied zu seinen Vertag über den Zeitraum aktiv Stillzulegen siehe Punkt 5.6 Stilllegung aus besonderem Grund.

5.4. Vorzeitige / fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Der Mitgliedsvertrag kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden und endet mit Ablauf des Monats, in dem die Kündigung ausgesprochen wird, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
5.4.1. ELF-Trading e.U. (Prime Fit) hat bei einer vom Mitglied verschuldeten Kündigung aus wichtigem Grund, die durch ELF-Trading e.U. (Prime Fit) begründet wird, oder bei einer unbegründeten vorzeitigen Vertragsbeendigung durch das Mitglied Anspruch auf das gesamte Entgelt bis zum nächstfolgenden (ordentlichen) Kündigungstermin.


5.5. Nicht wichtige Gründe
Umzug sowie Umstände, die in den Sphären des Mitglieds liegen, wie Arbeitgeberwechsel und/oder andere berufliche bzw. private Gegebenheiten wie Umzug und mehr gelten als nicht wichtige Gründe und berechtigen nicht zur vorzeitigen Kündigung und die Vertragslaufzeit ist einzuhalten.


5.6. Stilllegungen aus besonderem Grund

Stilllegungen aus besonderem Grund, das sind Bundesheer, Zivildienst und Schwangerschaften, sind Zeiten, in denen der Vertrag ruht und beitragsfrei ist, wobei hier immer volle Monate ab/nach Bekanntgabe herangezogen und nicht rückwirkend angerechnet werden. Die ursprüngliche bzw. aktuelle Vertragsdauer bleibt davon unberührt und verschiebt sich um den jeweiligen Zeitraum. Bei Schwangerschaften wird als Beginn der Stilllegung (Ruhezeit) der Beginn des Mutterschutzes, wobei hier das volle Monat angerechnet wird, angenommen und kann max. bis zur Beendigung der (gesetzl.) Karenz beansprucht werden. Allgemein werden Stilllegungen jeweils mit 5,-€ Bearbeitungsgebühr zum Beginn und Ende der Ruhezeit vergebührt. Punkt 5.4. bleibt hiervon unberührt.


6. HAFTUNG VON ELF-Trading e.U.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ELF-Trading e.U. (Prime Fit) nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes oder bei nachweislichem Verschulden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von ELF-Trading e.U. (Prime Fit) auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von ELF-Trading e.U. (Prime Fit) gelten. ELF-Trading e.U. (Prime Fit) trifft keine Überwachungspflicht und darf davon ausgehen, dass die selbstständige Ausführung des Trainings und die damit in Zusammenhang stehende körperliche Verfassung der Mitglieder für das eigenverantwortliche Training gewährleistet ist und haftet für eigens zu verantwortende Gesundheitsbeeinträchtigungen jedenfalls nicht.

7. VERHALTEN IM CLUB


7.1. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, im Club zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in den Club mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Club anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist ELF-Trading e.U. (Prime Fit) berechtigt den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und eine im Einzelfall zu prüfender Schadenersatzforderung geltend zu machen.


 
7.2. Begleitpersonen
Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in den Club ist nicht gestattet. Einmaliges Probetraining ist innerhalb der Betreuungszeiten möglich.


7.3. Mitbringen von Getränken
Das Mitglied ist berechtigt, nicht-alkoholische Getränke in den Club mitzubringen. Das Behältnis (Trinkflasche) muss verschließbar und darf nicht aus Glas sein.


8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


8.1. Änderungen dieser AGB
ELF-Trading e.U. (Prime Fit) ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne unangemessene Nachteile mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und wird diese aktuell halten. ELF-Trading e.U. (Prime Fit) wird das Mitglied über Änderungen in Kenntnis setzen. Das Mitglied hat demnach Gelegenheit, den Änderungen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach In-Kenntnis Setzung zu widersprechen, bevor die Änderungen wirksam werden.

 
8.2. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit Gegenforderungen im rechtlichen Zusammenhang der Verbindlichkeiten gegen ELF-Trading e.U. (Prime Fit) aufrechnen.


8.3. Streitigkeiten
Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.


Stand: 01.10.2021 / ELF-Trading e.U. für Prime Fit Guntramsdorf

AGB: Text
bottom of page