Aktuelle Covid-19 Maßnahmen
Wir halten dich am laufenden!
Was gilt ab Montag, 08.11.2021?
Überall dort wo 3G galt, gilt nun 2G (geimpft oder genesene).
Daher gilt für alle, die eine Dienstleistung von uns in Anspruch nehmen wollen eine 2G-Nachweispflicht.
2G - für Geimpfte
Mit einer erhaltenen Zweitimpfung, welche nicht älter sein darf als 360 Tage.
Mit einer erhaltenen Erstimpfung bei Einmalimpfstoffen, welche nicht älter sein darf als 270 Tage.
Mit einer erhaltenen ersten Impfung in Kombination mit einem PCR-Test. (4 Wochen Übergangsfrist)
2G - für Genesene
Mit einen Genesungsnachweis, der nicht älter als 180 Tage sein darf.
Mit einem Absonderungsbescheid, der nicht älter als 180 Tage sein darf.
2G - für Personen, die nicht geimpft werden können
Hierfür benötigen wir eine ärztliche Bestätigung, dass Personen aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.
Zusätzlich zu dieser Bestätigung benötigen wir einen negativen PCR-Nachweis, welcher nicht älter als 72-Stunden sein darf.
2G - für Kinder unter 16 Jahren
Bei Einhaltung des Testintervalls der Schultests (Ninja-Pass), ganz wöchentlich (!) werden die Pässe einem 2G-Nachweis gleichgestellt. (2. § 1 Abs. 3 - Änderung der 3.COVID-19-Maßnahmenverordnung, 2.Novelle )